Service

Kontakt / Anfahrt

MERKUR SPIELBANK Hannover

Lister Meile 2
D-30161 Hannover

Telefon: +49 (0)511 980660
E-Mail: info@spielbank-hannover.de

 

Google Maps: MERKUR SPIELBANK Hannover

So finden Sie zu uns
Hannover liegt im Zentrum Niedersachsens und ist hervorragend an das nationale und internationale Verkehrsnetz angebunden. Die Spielbank befindet sich in der Lister Meile in zentraler Lage nahe Hauptbahnhof und Innenstadt.

Mit dem Wagen…
…erreichen Sie Hannover über die A2 (Dortmund – Berlin) oder die A7 (Hamburg – Kassel). Folgen Sie der Beschilderung Richtung Zentrum/Hauptbahnhof.

Per Bus…
…fahren zahlreiche Stadtbus- und Straßenbahnlinien bis zur Haltestelle „Hauptbahnhof“ oder „Lister Platz“. Von dort sind es nur wenige Gehminuten bis zur MERKUR SPIELBANK Hannover.

Per Bahn…
…ist Hannover ideal über den Hauptbahnhof Hannover erreichbar. Von dort erreichen Sie die Spielbank in wenigen Minuten zu Fuß.

 

FAQ - Einlasskontrolle

Um eine schnelle und komplikationslose Einlasskontrolle zu gewährleisten, gibt es an dieser Stelle die wichtigsten Antworten auf bekannte Fragestellungen.

Grundsätzlich gilt: ja. Bei der Einlasskontrolle kommen die allgemeinen Kriterien zum Jugend- und Spielerschutz sowie zur Geldwäscheprävention zum Tragen.

Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, in begründeten Einzelfällen über die Genehmigung zur Teilnahme am Spiel zu entscheiden, die Herkunft und Höhe der Vermögenswerte, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung oder Transaktion eingesetzt werden, festzustellen und die Teilnahme am Spiel einer verstärkten kontinuierlichen Überwachung zu unterziehen. Darüber hinaus müssen wir bei Gästen, die in einem von der Europäischen Kommission nach Artikel 9 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2015/849 ermittelten Drittstaat mit hohem Risiko ansässig sind, Informationen über das Vermögen der Vertragspartner einholen.

Weiterführende Informationen zu den verstärkten Sorgfaltspflichten finden Sie unter diesem Link.

Bevor wir Ihnen Zutritt in unsere Spielbank gewähren dürfen, sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, Vor- und Nachname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift, die Art, Nummer und ausstellende Behörde Ihres amtlichen Ausweises, die Ausweiskopie sowie das Datum Ihres Besuchs und den Eintrittszeitpunkt im Besucherverzeichnis zu erfassen. Sofern eine Sperre vorliegt, sind wir weiterhin dazu verpflichtet, den Beginn und das Ende einer Sperre zu erfassen. Ihre personenbezogenen Daten werden grundsätzlich bei Ihnen erhoben.

Wir sind verpflichtet, die Identität und das Alter unserer Gäste gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises, eines Reisepasses oder eines vergleichbar gültigen amtlichen Ausweisersatzes mit Lichtbild, der zur zweifelsfreien Feststellung der Identität geeignet ist, zu überprüfen und mit der Sperrdatei abzugleichen. (Elektronische) Aufenthaltstitel ohne dazugehörigen Pass, Führerscheine, Dienst-, Studenten-, Presseausweise, Kreditkarten oder vergleichbare Papiere sind gemäß der Identifizierungspflicht i. S. d. Geldwäschegesetzes als Nachweis der Identität und des Alters nicht zulässig, sodass wir Ihnen in diesem Fall leider keinen Zutritt gewähren können.

Nein, minderjährigen Personen ist der Aufenthalt in unserer Spielbank grundsätzlich nicht gestattet. 

Die MERKUR SPIELBANKEN NRW ist Verpflichtete des Geldwäschegesetzes (GwG) und deswegen dazu angehalten, die vorgeschriebenen Anforderungen uneingeschränkt zu erfüllen. Dazu gehören unter anderem die verstärkten Sorgfaltspflichten nach § 15 GwG. Diese verstärkte Sorgfaltspflicht betrifft sowohl den Personenkreis der sogenannten politisch exponierten Personen (PEP) als auch Gäste, die in einem von der Europäischen Kommission nach Artikel 9 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2015/849, der durch Artikel 1 Nummer 5 der Richtlinie (EU) 2018/843 geändert worden ist, ermittelten Drittstaat mit hohem Risiko ansässig sind (HRL). Die Gruppe der politisch exponierten Personen umfasst solche Personen, die ein wichtiges öffentliches Amt ausüben oder ausgeübt haben, sowie deren unmittelbare Familienmitglieder und bekanntermaßen nahestehende Personen.

Weiterführende Informationen zu den verstärkten Sorgfaltspflichten finden Sie unter diesem Link.

In unserer Hausordnung ist unter Punkt A 3.3 ist geregelt, dass der Aufenthalt unter erkennbaren Einfluss von Rauschmitteln in unseren Häusern nicht gestattet ist.

Dresscode

Für den Besuch einer MERKUR SPIELBANK gibt es keinen fest vorgeschriebenen Dresscode. Kleiden Sie sich für Ihren Besuch so, wie es zu Ihnen passt und wie Sie sich wohlfühlen. Alltagskleidung ist ebenso gern gesehen wie schicke Abendgarderobe, Kopfbedeckungen sind abzunehmen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen den Zutritt bei offensichtlich verschmutzter Kleidung oder in Bademode aus hygienischen Gründen verwehren müssen.

Hausordnung

Hier ist unsere aktuelle Hausordnung einsehbar.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Hier sind unsere aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen einsehbar.

Videoüberwachung

Zwecke und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung:

Die Videoüberwachung in den MERKUR SPIELBANKEN ist überwiegend durch das Spielbankgesetz zur Kontrolle der Spielsicherheit sowie zur Sicherheit der Besucher vorgeschrieben. Die im Geltungsbereich der DSGVO zu bewertenden Videoüberwachungen dienen dem Schutz von Besuchern und Mitarbeitern und insbesondere präventivem Schutz vor Einbruch und Sachbeschädigung. Sie dienen im Schadensfall auch als Ermittlungshilfen und Beweissicherung sowie im Sinne des Spielbankengesetzes zur Einnahmenüberwachung, zum ordnungsgemäßen Spielablauf und zum Schutz der Besucher. Berechtigte Interessen, die verfolgt werden:

Es ist unser berechtigtes Interesse, den ordnungsgemäßen Spielbetrieb und die Sicherheit von Gästen und Mitarbeitern zu gewährleisten.
Speicherdauer oder Kriterien für die Festlegung der Dauer:

Die Aufzeichnungen werden gem. § 10c NSpielbG zwei Wochen lang gespeichert, auf Anordnung der Spielbankaufsicht auch darüber hinaus.
Die Videoüberwachung erfolgt aufgrund der gesetzlichen Vorgaben aus § 10c NSpielbG und § 6 NSpielO.

Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO i.V.m. den vorgenannten Gesetzesnormen.
Hinweise auf Ihre Rechte als betroffene Person:

Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in Art. 15 DSGVO im einzelnen aufgeführten Informationen.

Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten und ggf. die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen (Art. 16 DSGVO).
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der in Art. 17 DSGVO im einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft, z. B., wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden (Recht auf Löschung).

Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in Art. 18 DSGVO aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist, z. B., wenn die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat, für die Dauer der Prüfung durch den Verantwortlichen.

Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Art. 21 DSGVO).
Jede betroffene Person hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt (Art. 77 DSGVO). Die betroffene Person kann dieses Recht bei einer Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes geltend machen.
Bei Fragen erreichen Sie den Datenschutzbeauftragten der MERKUR GROUP per E-Mail unter datenschutzbeauftragter@merkur.com.

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